Für Mieter & Vermieter
Mietkaution: Höhe, Ratenzahlung, Anlage und Rückzahlung
Die Kaution sichert den Vermieter ab, falls bei Auszug Mietschulden oder Schäden bleiben. Für Mieter ist sie oft eine große Summe auf einmal. Gut, dass das Gesetz klare Grenzen setzt.
2 Min. LesezeitAktualisiert am 18. Oktober 2026Homiets Redaktion
Kautionsrechner
Höchstens zulässig
2.250 €
3 × Nettokaltmiete
Zahlbar in drei Raten
- 1. Rate zu Mietbeginn750 €
- 2. Rate mit der 2. Miete750 €
- 3. Rate mit der 3. Miete750 €
Grundlage ist § 551 BGB für Wohnraum. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnraum höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Verlangt der Vermieter zusätzlich eine Bürgschaft, dürfen beide zusammen diese Grenze grundsätzlich nicht übersteigen.
Ratenzahlung ist dein gutes Recht
Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mieten. Eine Klausel, die das ausschließt, ist unwirksam.
Wie der Vermieter die Kaution anlegen muss
Eine Barkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden, üblicherweise auf einem Mietkautionskonto. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
| Form | So funktioniert's | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Barkaution / Mietkautionskonto | Geld liegt auf einem separaten Konto | Häufigste Form, Zinsen gehören dem Mieter |
| Bankbürgschaft | Die Bank bürgt gegenüber dem Vermieter | Bank verlangt meist eine Gebühr und Sicherheiten |
| Kautionsversicherung | Versicherer bürgt gegen jährlichen Beitrag | Geld bleibt frei, die Beiträge sind aber weg |
Wann gibt es die Kaution zurück?
Nach dem Auszug darf der Vermieter eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen; in der Praxis sind das oft einige Monate. Steht eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten, darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten. Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug beschleunigt die Rückzahlung.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 18. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, also drei Monatsmieten ohne Betriebskosten.
Darf ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?
Ja, die Zinsen aus der Anlage stehen dem Mieter zu und werden mit der Kaution zurückgezahlt.