Für Vermieter
Einkommen und Bonität von Mietinteressenten prüfen
Die wichtigste Frage bei jeder Vermietung: Kann der Mieter die Miete dauerhaft zahlen? Mit einer einfachen Faustregel und den richtigen Nachweisen schätzt du das zuverlässig ein – ohne mehr Daten zu verlangen als nötig.
2 Min. LesezeitAktualisiert am 18. Oktober 2026Homiets Redaktion
Die Faustregel: ein Drittel des Nettoeinkommens
Als tragfähig gilt eine Warmmiete von höchstens etwa einem Drittel des Nettohaushaltseinkommens – oder umgekehrt: Das Einkommen beträgt mindestens das Dreifache der Warmmiete. Das ist kein Gesetz, sondern eine Erfahrungsgröße. Bei hohen Einkommen bleibt auch bei 40 Prozent genug zum Leben, bei niedrigen kann schon ein Drittel knapp werden.
Rechner: Wie viel Miete ist tragbar?
Komfortabel (30 %)
840 €
Warmmiete pro Monat
Faustregel (⅓)
933 €
Warmmiete pro Monat
Obergrenze (40 %)
1.120 €
Warmmiete pro Monat
Faustregeln, keine Finanzberatung. Strom, Internet und Rundfunkbeitrag kommen meist zur Warmmiete hinzu.
Sinnvolle Nachweise je nach Situation
| Situation | Übliche Nachweise |
|---|---|
| Angestellt | Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei neuer Stelle der Arbeitsvertrag |
| Selbstständig | Letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) |
| Studierend / in Ausbildung | Immatrikulations- oder Ausbildungsnachweis, BAföG-Bescheid, ggf. Bürgschaft der Eltern |
| Rente | Aktueller Rentenbescheid |
| Leistungsbezug | Bescheid und ggf. Kostenübernahmebescheinigung des Leistungsträgers |
| Alle | Bonitätsauskunft und, wenn möglich, Nachweis über pünktliche Mietzahlungen |
Probezeit, Befristung, Berufsstart
Eine Probezeit oder ein befristeter Vertrag ist kein Ausschlussgrund – viele Menschen ziehen gerade wegen eines neuen Jobs um. Hilfreich sind dann eine Arbeitgeberbestätigung, Rücklagen oder eine Bürgschaft. Wichtiger als der Vertragstyp ist, ob die Miete realistisch zum Einkommen passt.
Kaution und Bürgschaft zusammen begrenzt
Verlangt der Vermieter neben der Kaution eine Bürgschaft, dürfen beide zusammen grundsätzlich drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Mehr zur Kaution im Ratgeber Mietkaution.
Datensparsam prüfen
Fordere Nachweise erst an, wenn ein Mietvertrag konkret in Frage kommt, und nur von diesen Bewerbern. Auf Gehaltsabrechnungen dürfen Mietinteressenten Angaben schwärzen, die du nicht brauchst – etwa Steuer-ID oder Religionszugehörigkeit.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 18. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen
Wie viel sollte ein Mieter verdienen?
Als Faustregel mindestens das Dreifache der Warmmiete als Nettohaushaltseinkommen. Bei höheren Einkommen kann ein größerer Anteil tragbar sein.
Darf ich eine Elternbürgschaft verlangen?
Eine Bürgschaft ist zulässig. Verlangt der Vermieter sie zusätzlich zur Kaution, gilt für beide zusammen grundsätzlich die Obergrenze von drei Nettokaltmieten.
Wie prüfe ich Selbstständige?
Mit dem letzten Einkommensteuerbescheid und einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung. Sie zeigen das tatsächliche Einkommen besser als einzelne Monatsumsätze.