Bewerbungslink teilen
Wo darf dein Homiets-Link stehen?
Wir haben die Regeln von 30 Portalen und Kanälen gelesen, auf denen Vermieter:innen in Deutschland inserieren. Kurz zusammengefasst – mit Link zur Quelle.
Der einfachste Weg: Link in die Antwort.
Inseriere ganz normal und schick Interessent:innen in deiner ersten Antwort den Homiets-Link. Das passt bei fast allen Portalen – nur Plattformen mit eigener Buchung (rot markiert) verbieten auch das.
- Im Inserat möglich
- Graubereich
- In deiner Antwort
- Nicht erlaubt
- Selbst prüfen
Immobilienportale
Die großen Portale wollen die Kontaktaufnahme meist über ihr eigenes Postfach. Wo der Link im Text nicht erlaubt oder unsicher ist, schickst du ihn einfach in der ersten Antwort.
ImmoScout24
GraubereichKeine ausdrückliche Regel zu Links. Verboten sind Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse im Freitext – ob ein Bewerbungslink genauso gewertet wird, ist offen. ImmoScout24 hat eigene Bewerbungsfunktionen, solche Inserate werden eher gemeldet.
Quelle: Verbraucher-AGB, Nr. 5.4immowelt (inkl. ehemals Immonet)
In deiner AntwortHinweise auf Websites Dritter im Exposé sind zu unterlassen – egal wofür, also auch für einen Bewerbungslink. Im Chat sind Nachrichten zum jeweiligen Inserat ausdrücklich erlaubt. Immonet leitet inzwischen zu immowelt weiter.
Quelle: AGB der AVIV Germany GmbHKleinanzeigen
GraubereichVerboten ist nur reine Werbung für Webseiten, Portale oder Firmen. Ein Link, der nur zur Bewerbung für genau diese Wohnung führt, ist keine Werbung – die Moderation kann es im Einzelfall trotzdem anders sehen.
Quelle: Grundsätze von KleinanzeigenWG-Gesucht
GraubereichVerboten ist, im Inserat andere Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Ein reiner Bewerbungslink für dieses Zimmer bewirbt nichts – die Moderation entscheidet aber im Einzelfall.
Quelle: AGB § 6.11immobilien.de
Im Inserat möglichKein Link-Verbot. Untersagt ist Werbung für Leistungen, die nicht Gegenstand des Angebots sind – ein Bewerbungslink für genau diese Immobilie bezieht sich auf das Angebot.
Quelle: AGB § 6ohne-makler.net
In deiner AntwortAngaben zu Firmen oder Webseiten sind in Anzeigen untersagt – den Link nur in der Antwort teilen.
Quelle: AGB § 11Quoka
In deiner AntwortLinks, URLs und Kontaktdaten sind in Titel, Beschreibung und Fotos nicht erlaubt.
Quelle: AGBmarkt.de
In deiner AntwortTelefonnummern, Messengernamen, Links zu Webseiten oder QR-Codes dürfen nicht im Beschreibungstext oder auf Bildern stehen.
Quelle: Nutzungsbedingungen1A-Immobilienmarkt
Im Inserat möglichKein Link-Verbot: Inhalte – auch Links – dürfen lediglich nicht rechtswidrig sein.
Quelle: AGB § 5Immozentral
Im Inserat möglichDie AGB rechnen ausdrücklich mit Hyperlinks in Inseraten – du bist für deren Inhalt verantwortlich. Untersagt ist Werbung für Produkte statt Immobilien.
Quelle: AGBWohnglück
In deiner AntwortDeine Selbstdarstellung im Inserat muss sich auf die gesetzliche Anbieterkennzeichnung beschränken.
Quelle: AGB § 4
Möbliertes Wohnen & Studierende
Diese Plattformen verdienen an der Buchung. Wer Interessent:innen von dort wegschickt, riskiert Strafzahlungen – hier den Homiets-Link bitte gar nicht verwenden.
HousingAnywhere
Nicht erlaubtNutzer:innen auf andere Wohnungsseiten umzuleiten und Buchung oder Zahlung an der Plattform vorbei abzuwickeln ist verboten – mit Strafzahlung von einer Monatsmiete, mindestens 1.000 €.
Quelle: AGB 8.8 und 12.8Studenten-WG.de
Nicht erlaubtLeitet inzwischen zu HousingAnywhere weiter – es gelten deren Regeln.
Quelle: AGB von HousingAnywhereZwischenmiete.de
Nicht erlaubtLeitet inzwischen zu HousingAnywhere weiter – es gelten deren Regeln.
Quelle: AGB von HousingAnywhereWunderflats
Nicht erlaubtBuchungen außerhalb der Plattform, um die Servicegebühr zu umgehen, sind unzulässig.
Quelle: AGB § 23Spotahome
Nicht erlaubtBuchung und Zahlung an Spotahome vorbei sind ausdrücklich verboten – sonst wird eine Entschädigung in Höhe der Gebühr fällig.
Quelle: Terms 6.2Zimmerbörsen der Studierendenwerke
Selbst prüfenJedes Studierendenwerk hat eigene Regeln für private Zimmerangebote – kurz in die Hinweise der jeweiligen Börse schauen.
Social Media & Nachbarschaft
Auf deinen eigenen Profilen entscheidest du selbst. In Gruppen und Marktplätzen gelten die Regeln der Gruppe oder Plattform.
Facebook Marketplace
Selbst prüfenKeine ausdrückliche Regel zu Links gefunden. Marketplace ist für private Angebote gedacht – gewerbliche Anbieter in der EU werden eingeschränkt.
Quelle: HandelsrichtlinienFacebook-Gruppen
Selbst prüfenJede Gruppe hat eigene Regeln – kurz in die Gruppenbeschreibung schauen oder die Admins fragen.
Instagram
Im Inserat möglichDein eigenes Profil: Link in die Bio oder als Link-Sticker in die Story.
nebenan.de
Selbst prüfenPrivatpersonen dürfen die Plattform nicht für gewerbliche Angebote oder Werbung nutzen; Unternehmen brauchen ein Gewerbeprofil.
Quelle: NutzungsbedingungenLinkedIn
Im Inserat möglichDein eigener Beitrag – praktisch für Firmenwohnungen und neue Kolleg:innen.
WhatsApp
Im Inserat möglichIm eigenen Status jederzeit. In Gruppen gelten die Regeln der Gruppe.
Telegram
Im Inserat möglichIm eigenen Kanal jederzeit. In Gruppen gelten die Regeln der Gruppe.
Deine eigenen Kanäle
Hier gibt es keine fremden Regeln – der Link kann überall hin.
Eigene Website
Im Inserat möglichAm besten als Button „Jetzt bewerben“ direkt beim Objekt.
Antwort-E-Mails & Signatur
Im Inserat möglichEinmal in die Signatur oder Textvorlage – jede Anfrage bekommt den Link automatisch.
Eigenes PDF-Exposé & Flyer
Im Inserat möglichLink oder QR-Code aufs Exposé, das du verschickst oder bei Besichtigungen auslegst.
Aushang mit QR-Code
Im Inserat möglichIm Hausflur, im Supermarkt oder an der Uni – mit QR-Code zum Bewerbungslink.
Intranet & Schwarzes Brett beim Arbeitgeber
Selbst prüfenWenn dein Arbeitgeber Wohnungsangebote erlaubt – kurz bei der Personalabteilung nachfragen.
Lokalzeitung (Print & online)
Selbst prüfenOb eine Webadresse in die Anzeige darf, sagt dir der Verlag bei der Buchung.
Stand: 11. Oktober 2026. Unsere Zusammenfassung ersetzt keine Rechtsberatung. Plattformen ändern ihre Regeln – maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Plattform. Portale, die es nicht mehr gibt (z. B. Immonet, Wohnungsbörse), leiten auf andere Anbieter weiter und sind dort einsortiert oder nicht aufgeführt.