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Für Vermieter

Absage an Mietinteressenten: fair, schnell und richtig formuliert

Niemand sagt gern ab. Aber wer wochenlang nichts hört, ist enttäuschter als nach einer klaren Absage. Eine kurze, freundliche Nachricht kostet eine Minute – und hinterlässt einen guten Eindruck, auch für dein nächstes Inserat.

2 Min. LesezeitAktualisiert am 18. Oktober 2026Homiets Redaktion

Drei Regeln für eine gute Absage

  1. 1.Zeitnah: Sag ab, sobald feststeht, dass es nicht passt – idealerweise innerhalb weniger Tage.
  2. 2.Kurz und freundlich: Ein Dank für das Interesse und gute Wünsche für die Suche genügen.
  3. 3.Ohne Begründung: Du musst keine Gründe nennen. Gründe laden zu Diskussionen ein und können – wenn sie ein geschütztes Merkmal berühren – rechtlich heikel sein.

Was nicht in eine Absage gehört

Hinweise auf Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Identität – auch nicht indirekt. Solche Begründungen können Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslösen.

Vorlage 1: Absage vor der Besichtigung

Hallo [Name],

vielen Dank für dein Interesse an der Wohnung in [Ort]. Wir haben sehr viele Anfragen erhalten und können dich leider nicht zur Besichtigung einladen.

Für deine weitere Wohnungssuche wünsche ich dir viel Erfolg.

Viele Grüße
[Dein Name]

Vorlage 2: Absage nach der Besichtigung

Hallo [Name],

vielen Dank, dass du dir die Wohnung angesehen hast. Ich habe mich inzwischen für andere Mietinteressenten entschieden und muss dir deshalb leider absagen.

Deine Unterlagen lösche ich in Kürze. Alles Gute für deine Suche!

Viele Grüße
[Dein Name]

Vorlage 3: Warteliste

Hallo [Name],

vielen Dank für deine Bewerbung. Die Wohnung ist vorerst vergeben. Falls sich daran etwas ändert, würde ich mich gern bei dir melden – ist das in Ordnung?

Wenn du bis dahin etwas anderes gefunden hast, gib mir einfach kurz Bescheid.

Viele Grüße
[Dein Name]

Und danach: Unterlagen löschen

Selbstauskünfte und Nachweise abgelehnter Bewerber dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Behalte sie nur so lange, wie du sie für mögliche Rückfragen brauchst, und lösche sie anschließend. Auf Homiets endet der Zugriff auf freigegebene Unterlagen, sobald die Bewerbung abgeschlossen oder zurückgezogen ist.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom 18. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen helfen Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

Häufige Fragen

Muss ich Mietinteressenten überhaupt absagen?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Eine kurze Absage gehört aber zum guten Umgang und erspart dir Nachfragen.

Soll ich den Grund für die Absage nennen?

Besser nicht. Eine Absage ohne Begründung ist üblich und vermeidet Missverständnisse oder rechtliche Risiken.